Bienen, Wespen & Hornissen
Hier eine Übersicht, wann ein Eingreifen möglich ist – und was Sie selbst tun können.
WANN IST EINE SCHADENSMELDUNG SINNVOLL?
Wenn ein Nest direkt an oder in der Wohnung, am Balkon oder Fensterrahmen gebaut wurde; ein akutes Sicherheitsrisiko besteht – z.B. bei Allergien oder kleinen Kindern im Haushalt oder die Tiere in großer Zahl in die Wohnung eindringen oder dauerhaft für starke Einschränkungen sorgen.
In solchen Fällen prüfen wir die Situation gemeinsam mit einem Fachbetrieb und leiten ggf. Maßnahmen ein. Bitte nutzen Sie dafür unser Online-Schadensformular oder kontaktieren Sie unser Serviceteam
WANN DÜRFEN DIE TIERE NICHT ENTFERNT WERDEN
- Bienen stehen unter besonderem Schutz und dürfen nicht einfach umgesiedelt oder bekämpft werden. Eine Entfernung ist nur mit Genehmigung durch Fachleute möglich.
- Auch Hornissen sind geschützt – hier ist eine Entfernung oder Umsiedlung nur in Ausnahmefällen durch Fachfirmen erlaubt.
- Wespen gelten nur bei erheblicher Belästigung oder Gesundheitsgefahr als „Schädlinge“ – auch hier prüfen wir den Einzelfall sorgfältig.
WAS KÖNNEN SIE SELBST TUN?
Um Bienen, Wespen oder Hornissen möglichst fernzuhalten, empfiehlt es sich, Speisereste, süße Getränke und (im Besonderen reifes) Obst auf Balkon oder Terrasse immer zügig wegzuräumen. Verzichten sie auf duftintensive Pflanzen wie Lavendel, Minze; ätherische Öle und Duftkerzen – sie wirken oft anziehend. Bringen sie Fliegengitter an Fenstern und Türen an. Mülltonnen sollten gut verschlossen werden – vor allem Bioabfall.
WICHTIG Bitte niemals selbst Nester entfernen oder Insektenspray verwenden – das kann gefährlich sein und steht unter Strafe, insbesondere bei geschützten Arten. Bei Unsicherheit oder im Zweifel – melden Sie sich bei uns! Wir helfen gerne weiter.