Geschaeftsbericht2025

AUSWIRKUNGEN DES WOHNUNGSBAU-TURBOS AUF DIE WOHNUNGSWIRTSCHAFT Mit dem zum 30. Oktober 2025 in Kraft getretenen sogenannten Wohnungsbau- Turbo (§ 246e BauGB) hat der Gesetzgeber ein Instrument zur Beschleunigung des Wohnungsbaus geschaffen. Kommunen wird befristet bis Ende 2030 die Möglichkeit eingeräumt, von bestehenden bauplanungsrechtlichen Vorgaben abzuweichen und Genehmigungsverfahren deutlich zu verkürzen. Ziel ist es, insbesondere in angespannten Wohnungsmärkten schneller zusätzlichen, bezahlbaren Wohnraum zu schaffen. Für Wohnungsunternehmen ergeben sich hieraus grundsätzlich erweiterte Handlungsspielräume. Insbesondere bei Nachverdichtungen, Aufstockungen, Umnutzungen sowie der Entwicklung innerstädtischer Flächen können Planungs- und Genehmigungszeiten reduziert und die zeitliche Kalkulierbarkeit von Projekten verbessert werden. Die tatsächlichen Effekte hängen jedoch wesentlich von der praktischen Anwendung durch die Kommunen ab. Da die Nutzung der Regelung im Ermessen der jeweiligen Kommune liegt, ist aufgrund unterschiedlicher personeller, organisatorischer und politischer Rahmenbedingungen von einer uneinheitlichen Anwendung auszugehen. Eine kurzfristig flächendeckende Beschleunigung von Wohnungsbauvorhaben ist daher nicht zu erwarten. Zudem adressiert der Bau-Turbo vorrangig das Planungs- und Genehmigungsrecht, nicht jedoch zentrale strukturelle Hemmnisse des Wohnungsbaus wie hohe Bau- und Finanzierungskosten, Fachkräftemangel oder begrenzte Fördermittel. Auch bei beschleunigten Verfahren bleibt die wirtschaftliche Tragfähigkeit von Projekten ein entscheidender Faktor für deren Umsetzung. BAUPROJEKT LÜNEN, LANGE STR. Mit dem Bauvorhaben an der Lange Straße in Lünen realisiert die genossenschaftliche Unternehmensgruppe Bauverein zu Lünen ein zentrales Entwicklungsprojekt in innerstädtischer Lage. Das Projekt umfasst zwei funktional getrennte, jedoch städtebaulich miteinander verzahnte Gebäude, die Wohnen, Verwaltung und Dienstleistungsangebote sinnvoll kombinieren. Im Rahmen des Wohnungsneubaus entstehen 61 barrierefreie Wohnungen in zentraler Stadtlage. Das Wohnungsangebot trägt insbesondere dem steigenden Bedarf an barrierearmem, innenstadtnahem Wohnraum Rechnung. Der Bezug der ersten Wohnungen erfolgte im Herbst 2025, der vollständige Bezug ist im Sommer 2026 vorgesehen. Ergänzend wird ein separates Wohn- und Geschäftshaus errichtet. In diesem Gebäude wird die Verwaltung der genossenschaftlichen Unternehmensgruppe Bauverein zu Lünen untergebracht. Darüber hinaus sind hier eine Wohngruppe, eine Bürofläche zur Fremdvermietung sowie ein Rechtsanwaltsbüro vorgesehen. Durch diese Nutzungsmischung wird die Funktion des Standorts als innerstädtischer Arbeits- und Dienstleistungsort nachhaltig gestärkt. Die Fertigstellung des Wohn- und Geschäftshauses ist für das Frühjahr 2027 geplant. 14

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