69 VORSCHLAG FÜR DIE VERWENDUNG DES BILANZGEWINNS Vorstand und Aufsichtsrat haben auf der Grundlage der Satzungsregelungen beschlossen, vom Jahresüberschuss in Höhe von 2.965.257,94 € im Rahmen einer Vorwegzuweisung folgende Rücklagen einzustellen: 1. Einstellung in gesetzliche Rücklagen 300.000,00 € 2. Einstellung in die Bauerneuerungsrücklagen 1.300.000,00 € 3. Einstellung in andere Ergebnisrücklagen 800.000,00 € Der Vertreterversammlung wird die Feststellung des Jahresabschlusses unter Billigung der unverbindlichen Vorwegzuweisung vorgeschlagen. Des Weiteren wird der Vertreterversammlung die Verwendung des verbleibenden Bilanzgewinnes wie folgt vorgeschlagen: Zahlung einer Höchstdividende nach Satzung 526.983,49 € Einstellung in andere Ergebnisrücklagen 38.274,45 € PRÜFUNGSVERBAND Die gesetzliche Prüfung erfolgt durch den Verband der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft Rheinland Westfalen e. V., Goltsteinstraße 29, 40211 Düsseldorf. FORDERUNGEN UND VERBINDLICHKEITEN GEGENÜBER VERBUNDENEN UNTERNEHMEN Aus dem Verrechnungsverkehr innerhalb der genossenschaftlichen Unternehmensgruppe Bauverein zu Lünen ergeben sich Forderungen gegen die Bauverein zu Lünen Bewirtschaftungs GmbH von 104,2 T€ (Vorjahr: 127,8 T€) sowie Verbindlichkeiten gegenüber der Bauverein zu Lünen Bau- und Verwaltungs GmbH von 386,2 T€ (Vorjahr: 2.401,4 T€), Verbindlichkeiten gegenüber der Bauverein zu Lünen Beteiligungs GmbH betreffen Inhaberschuldverschreibungen von 96,7 T€ (Vorjahr: 96,6 T€). Des Weiteren hat die Bauverein zu Lünen eG ein Darlehen zugunsten der Bauverein zu Lünen Bau- und Verwaltungs GmbH von 11.500,0 T€ (Vorjahr: 11.500,0 T€) gewährt, welches unter den Forderungen gegen verbundene Unternehmen ausgewiesen wird. GEMÄß BESCHLUSS der Vertreterversammlung der Bauverein zu Lünen eG entfällt eine Gesamtvergütung für den Aufsichtsrat auf die Genossenschaft von 3,7 T€. NACHTRAGSBERICHT Der am 28.02.2026 begonnene Irankrieg wird Einfluss auf die Entwicklung der Wirtschaft haben. Welche konkreten Auswirkungen daraus insbesondere auf die Energieversorgung, Bau- und Finanzwirtschaft sowie die Inflationsentwicklung entstehen werden, ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht abzusehen. Die möglichen Auswirkungen führen nicht dazu, das Bild der Vermögens-, Finanz und Ertragslage des Jahresabschlusses zum 31.12.2025 der Genossenschaft wesentlich zu beeinflussen. Anhang für das Geschäftsjahr 2025 | Bauverein zu Lünen eG
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