18 BESTANDSV DIE BESTIMMENDE FUNKTION der Mitglieder der Genossenschaft bleibt durch die bestehende Personalunion von Aufsichtsrat und Vorstand bzw. Geschäftsführung auch in der Tochter-/Enkelinnengesellschaft zuverlässig gewährleistet. Die Unternehmenspolitik ist nach wie vor am Genossenschaftsgesetz unter Beachtung des Fördergrundsatzes ausgerichtet. Alle Unternehmen erfüllen ihren Auftrag zugunsten unserer Mitglieder. Willensbildungen sind mit den gewählten Vertretern und dem Aufsichtsrat abgestimmt. DIE ENTWICKLUNG unserer genossenschaftlichen Unternehmensgruppe war weiterhin positiv. Das erfolgreiche Berichtsjahr 2025 spiegelt sich in den Jahresabschlüssen der Genossenschaft und ihrer Tochter-/Enkelinnengesellschaft wider. Die planmäßigen Ergebnisse haben sich auf gutem Niveau gefestigt. Detaillierte Angaben dazu finden sich in den Lageberichten auf den folgenden Seiten. DIE ARBEIT der genossenschaftlichen Unternehmensgruppe Bauverein zu Lünen zeigt, dass wir den genossenschaftlichen Auftrag der Förderung unserer Mitglieder gewissenhaft umsetzen. Wir wollen auch in Zukunft in diesem Sinne für unsere Mitglieder aktiv sein. Ganz deutlich ist: Die Mitgliedschaft in unserer Genossenschaft ist mit dem Eigentum am selbstgenutzten Wohnraum vergleichbar. Genossenschaftsrechtlich erworbenes Eigentum ist dabei kein Eigentum zweiter Klasse, sondern bietet gleichermaßen Sicherheit und Kontinuität.
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