113 PASSIVE RECHNUNGSABGRENZUNG Bei den passiven Rechnungsabgrenzungsposten handelt es sich einerseits um Gestattungsgebühren für die Errichtung einer Fernwärmeschaltstation im Baugebiet Mersch. Der Ertrag wird gemäß Vertrag auf 40 Jahre verteilt. Andererseits werden Tilgungsnachlässe der NRW Bank für preisgebundenen Wohnraum ausgewiesen, die über die Dauer der Belegungsbindung ertragswirksam aufgelöst werden. LATENTE STEUERN Bei der Ermittlung der latenten Steuern ergeben sich, insbesondere aus den unterschiedlichen Abschreibungsregeln bei Wohn- und Geschäftsgebäuden sowie der Bewertung der Pensionsrückstellung, aktive und passive Latenzen. Diese wurden gegeneinander verrechnet, sodass im Saldo eine aktive Latenz verbleibt. Diese wurden gemäß § 274 Abs. 1 S. 2 HGB weder in den einbezogenen Einzelabschlüssen noch in den Handelsbilanzen II in Ansatz gebracht. Da sich saldiert bei Betrachtung der ermittelten primären und sekundären latenten Steuern im Rahmen der Konzernabschlusserstellung keine Steuerbelastung ergibt, wurden passive latente Steuern, die nach § 306 HGB auf Konzernebene ermittelt wurden, nicht in Ansatz gebracht. Es kommt eine konzernübergreifende Betrachtung zum Ansatz. Anhang für das Geschäftsjahr 2025 | Bauverein zu Lünen Konzern
RkJQdWJsaXNoZXIy MzUxMjQ0OA==