© 1155895603 - istockphoto.com BAU.in 01|26 19 Garagen bieten Platz für Autos, Fahrräder oder auch einmal Winterreifen. Immer häufiger werden sie jedoch zweckentfremdet und als zusätzlicher Lagerraum genutzt. Darauf möchten wir noch einmal aufmerksam machen. Nach den geltenden Vorschriften in NordrheinWestfalen dienen Garagen in erster Linie dem Abstellen von Kraftfahrzeugen. Die Garagenverordnung NRW macht vor allem aus Brandschutzgründen klare Vorgaben. Brennbare Materialien oder größere Lagerungen können im Ernstfall eine erhebliche Gefahr darstellen. Auch beim Bauverein zu Lünen gilt deshalb: Angemietete Garagen dürfen nicht als allgemeine Abstell- oder Lagerräume genutzt werden. Möbel, Kartons, Elektrogeräte oder größere Mengen anderer Gegenstände haben dort nichts zu suchen. Die GaGaragen sind keine Lagerräume rage muss ihrer eigentlichen Funktion, also dem Abstellen eines Fahrzeugs dienen. Der Hintergrund ist nicht nur der Brandschutz. Vollgestellte Garagen erschweren Rettungswege, erhöhen das Brandrisiko und können im Schadensfall zu Problemen mit Versicherungen führen. Außerdem sollen Garagen dazu beitragen, den Parkdruck in Wohngebieten zu reduzieren. Kleine Mengen fahrzeugbezogenen Zubehörs, beispielsweise Reifen oder Autozubehör, sind in der Regel unproblematisch. Eine dauerhafte Nutzung als Lagerraum ist jedoch nicht erlaubt. Wir bitten daher alle Mieter*innen, ihre Garagen regelmäßig zu überprüfen und ausschließlich entsprechend der vorgesehenen Nutzung zu verwenden. TIPPS & TRICKS
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