Unter Umständen erlaubt: • Kinderwagen, Rollatoren oder Rollstühle – bei fehlendem Abstellraum und platzsparen- der Positionierung • kurzes Abstellen nasser Schuhe oder Schirme • saisonale, unauffällige Deko- ration, wenn diese keine Behinderung auf den Wegen darstellt In der Regel verboten: • Schuhschränke, Möbel, Kartons, Fahrräder, Müll – selbst kurz- zeitig • sperrige oder brennbare Dekoration Was ist im Treppenhaus erlaubt – und was nicht? TIPPS & TRICKS 16 BAU.in 12|25 Hausflur und Treppenhaus sind mehr als Aufenthaltsflächen – im Brandfall sind sie lebenswichtige Flucht- und Rettungswege. Zu oft jedoch verwandeln sich diese gemeinsamen Bereiche in zusätzliche Abstell- und Dekoflächen – mit ernsthaften Konsequenzen. GEFÄHRLICHE FOLGEN ZUGESTELLTER TREPPENHÄUSER • Blockierte Fluchtwege Möbel, Schuhregale, Kartons oder Fahrräder ver- engen Gänge und Treppenräume und können für Rettungskräfte zu gefährlichen Hindernissen wer- den. Selbst geringfügige Engstellen können wert- volle Zeit kosten – im Notfall können aber schon Sekunden überlebenswichtig sein. • Erhöhte Brandlast und Rauchentwicklung Viele alltägliche Gegenstände wie Textilien, Karto- nagen oder Kunststoffteile sind schnell entzünd- lich. Sie erhöhen die Brandlast und setzen giftige Gase frei. Der entstehende Qualm kann an sich sichtbare Hindernisse in tödliche Stolperfallen verwandeln. Freie Fluchtwege – Sicherheit beginnt im Treppenhaus • Rechtliche Risiken Die Verpflichtung zur Freihaltung dieser Räume liegt bei dem oder der Vermieter*in. Doch wenn Mieter*innen Gegenstände abstellen, die Rettungs- wege beeinträchtigen, haftet im Schadensfall der oder die Verursacher*in – mitunter auch straf- rechtlich. UNSERE BITTE ZUM SCHUTZ ALLER: Nutzen Sie Ihre privaten Räumlichkeiten wie Wohnung, Keller und Tiefgarage für persönliche Gegenstände – nicht den Hausflur oder das Treppenhaus. Hausflur und Treppenhaus sind keine Abstell- und Lagerplätze, sondern Flucht- und Rettungswege für alle. Bitte achten Sie auch auf Stellflächen in der Tiefgarage: Dort dienen Parkplatzbereiche ebenfalls ausschließlich dem Fahrzeug und sind nicht als Lagerfläche für andere Gegenstände vorgesehen.
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