Wir sind erst zufrieden, wenn Sie es sind.
Deshalb ist es uns wichtig, auf Ihre Wünsche und Bedürfnisse bestmöglich einzugehen.
Auf den folgenden Seiten finden Sie ein umfangreiches Angebot an Informationen und Serviceleistungen, mit denen wir Ihnen das Leben in unseren Mietwohnungen in Lünen und der Umgebung leichter machen.
Unter folgendem Link können Sie sich über Einzelheiten zu dem Thema „Wohnungsberechtigungsbescheinigung“ informieren:
www.luenen.de/buergerinfo/produkte/pr356.php
Einverständnis des Bauverein zu Lünen Voraussetzung
Wenn Sie sich zur Untervermietung Ihrer Mietwohnung entschlossen haben, benötigen Sie die Einwilligung vom Bauverein zu Lünen. Als Vermieter müssen wir wissen, wer bei uns wohnt und wer sich in den Wohnungen der Genossenschaft anmelden möchte. Des Weiteren benachrichtigen Sie uns bitte, wenn Sie heiraten oder über einen gewissen Zeitraum Verwandte aufnehmen. Hierbei ist eine Genehmigung vom Bauverein zu Lünen selbstverständlich nicht erforderlich.
Modalitäten der Untervermietung Ihrer Mietwohnung
Den Untermietvertrag erhalten Sie in unserem Verwaltungsgebäude in Lünen. Wichtig ist, dass sowohl der Hauptmieter als auch der Untermieter diesen Vertrag sorgfältig liest und an den entsprechenden Stellen gegenzeichnet. Der Untermieter genießt keinen Mieterschutz gegenüber dem Hauptmieter und dem Hauseigentümer und hat keinen fundierten Rechtsanspruch die Wohnung zu übernehmen, falls der Hauptmieter diese kündigt.
Weitere Informationen zum Thema Untervermietung Ihrer Mietwohnung erhalten Sie selbstverständlich auf Anfrage.
Ansprechpartner:
Manfred Reimann
Telefon: 02306 - 20211-19
Telefax: 02306 - 20211-31
E-Mail:
Mängel in der Wohnung bitte umgehend mitteilen!
Bei Mängeln aller Art wie tropfenden Wasserhähnen oder klemmenden Türen informieren Sie bitte die technische Abteilung des Bauverein zu Lünen. Dieses können sie entweder via E-Mail, telefonisch oder persönlich in unserem Verwaltungsgebäude tun. Bitte denken Sie daran, grundsätzlich Ihren Namen, Adresse, Telefon und Ihre Mietvertragsnummer anzugeben. Sobald der Mangel bei uns gemeldet ist, beauftragen wir umgehend unseren Regiebetrieb oder gegebenenfalls eine Firma, die sich mit Ihnen zwecks Terminabsprache in Verbindung setzt.
Betreuung rund um die Uhr
In dringenden Notfällen steht der Bauverein zu Lünen Ihnen selbstverständlich auch außerhalb unserer Bürozeiten und auch am Wochenende zur Verfügung. Hierbei wählen Sie bitte die bekannte Service-Hotline 02306/202110 und werden automatisch an einen Mitarbeiter des Bauverein zu Lünen weitergeleitet.
Ansprechpartner:
Beate Mehring
Telefon: 02306 - 20211-26
Telefax: 02306 - 20211-31
E-Mail:
Sandra Schlüter
Telefon: 02306 - 20211-63
Telefax: 02306 - 20211-31
E-Mail:
Katharina Vetter
Telefon: 02306 - 20211-27
Telefax: 02306 - 20211-31
E-Mail:
Die Kündigung Ihrer Wohnung muss schriftlich erfolgen.
Eines vorab: Ist Ihnen Ihre Mietwohnung zu klein bzw. zu groß geworden, oder Sie möchten sich bezüglich Ihrer Wohnung oder des Wohnumfeldes verändern, hilft Ihnen der Bauverein zu Lünen gerne bei der Suche nach einer geeigneten Wohnung innerhalb unseres Bestandes.
Wer aus seiner Mietwohnung ausziehen möchte, muss schriftlich unter Einhaltung der vertraglichen Bestimmungen kündigen. Die Kündigungsfrist beträgt drei Monate und ist innerhalb der ersten drei Werktage zum Ablauf des übernächsten Monats zulässig. Die Kündigung Ihrer Wohnung kann formlos unter Angabe der Mietvertragsnummer, Ihrer Telefonnummer und Ihrer neuen Anschrift erfolgen. In jedem Fall müssen alle Hauptmieter die Kündigung der Wohnung eigenhändig gegenzeichnen.
Abnahme der Wohnung
Nach erfolgter und rechtswirksamer Kündigung Ihrer Wohnung erhalten Sie eine schriftliche Kündigungsbestätigung. Hierbei wird unter anderem der Termin für eine vorläufige Abnahme der Wohnung vorgeschlagen. Lt. Nutzungsvertrag sind unsere Mieter zur Ausführung der Schönheitsreparaturen verpflichtet. Diese können unter anderem das Entfernen der Wand- und Bodenbeläge, sowie das Streichen der Innentüren und Heizkörper beinhalten. Bei baulichen Veränderungen prüft der Bauverein zu Lünen, ob diese durch uns oder den Nachmieter übernommen werden können. Von Ihnen verursachte Schäden sind selbstverständlich auch von Ihnen zu beheben. Wenn Sie einen Nachmieter stellen, versuchen wir das zu berücksichtigen. Verstehen Sie aber bitte, dass Interessenten mit längerer Wartezeit auch dementsprechend von uns berücksichtigt werden.
Ansprechpartner:
Michael Meyer
Telefon: 02306 - 20211-11
Telefax: 02306 - 20211-31
E-Mail: